Bewertung von Ausfallrisiken bei Krediten.
Einige Gedanken zu Basel II.
I Ausgangspunkt.
Der seit 1974 existierende Basler
Ausschuss für Bankenaufsicht hat in einem, im Jahr 2001 vorgelegten
Papier die Optimierung der Eigenkapitalabsicherung von Krediten vorgeschlagen.
Nach diesem Vor-
schlag soll die 1988 beschlossene pauschale Eigenkapitalhinterlegung von 8%
(Basel I) durch Berück-
sichtigung der Risiken der einzelnen Kredite an die jeweilige Situation
angepaßt werden (Basel II).
Hiernach ergibt sich für die Banken die Notwendigkeit einer neuen
Vergabepolitik und die Einkalku-
lation der speziellen Risiko-Kosten in den jeweiligen Kredit.
Hintergrund sind die in den
letzten Jahren stark angestiegenen Wertberichtigungen der Banken für
faule Kredite. So mußte die HypoVereinsbank allein im Jahr 2001 ca. 2
Milliarden Euro für die
Risikovorsorge im Kreditgeschäft aufwenden [Prof. H. Schierenbeck; Basel II:
Was ändert sich für
Banken und Kreditkunden; Uni Basel]. Dieses Kosten müssen in die Preispolitik
des Kreditgeschäfts
Eingang finden. Wir wollen hier einmal - rein hypothetisch, versteht sich - der
Frage nachgehen, was
wäre, wenn der Kreditnehmer den gesamten, wahrscheinlichen Ausfall seines
Kredits mitfinanzieren
sollte, und zwar mit den Raten, die er anfänglich zu zahlen imstande ist.
Dazu gehen wir von folgendem
Szenarium aus. Ein Kreditnehmer erhält von einem Kreditgeber eine
feste Kreditsumme K. Diese Kreditsumme ist je Zinsperiode mit einem festen
Zinssatz z zu verzinsen.
Die Tilgung des Kredits erfolgt in gleichbleibenden Raten R über eine
vorgegebene Laufzeit von L Zins-
perioden.
Nach üblicher Rechnung gilt (siehe Anhang, falls die Formel nicht so vertraut ist)
,
(1)
wobei q := 1 + z/100 den Kapitalisierungsfaktor darstellt.
Nun sei jedoch nicht sicher, daß
der Kreditnehmer den Kredit über die gesamte Laufzeit L bedienen
kann, d.h in der Lage sein wird, die Raten wie vereinbart zurückzuzahlen. Damit
entsteht für den Kre-
ditgeber ein Ausfallrisiko, das er in die Kreditkonditionen einkalkulieren muß.
Dies kann zum Beispiel
darin bestehen, daß zur Kompensation des zu erwartenden Verlustes auf die Rate
R ein Risikoaufschlag
A zu zahlen ist. Dies führt dementsprechend zu der erhöhten Rate R' = R + A.
Dieser Rate R' entspricht
nach (1) ein erhöhter Zinssatz z', der im allgemeinen nur numerisch bestimmt
werden kann (s.unten).
II Wahrscheinlichkeits - Modell.
Wir führen folgende Bezeichnungen ein:
K Kreditsumme
R Tilgungsrate
L Laufzeit (= Anzahl der zu zahlenden Tilgungsraten)
z Zinssatz
q Kapitalisierungsfaktor ( q := 1 + z/100)
N Anzahl der tatsächlich geleisteten Tilgungsraten.
Wir gehen davon aus, daß N eine Zufallsvariable ist, mit Verteilungsfunktion
F(x) := P{N < x}.
Über F können zunächst nur folgende Aussagen gemacht werden.
1 F(x) =
0, für x < 0. Negative Tilgungsraten würde ja bedeuten, der Kreditnehmer
bekommt
die Tilgungsraten geschenkt, anstatt sie
bezahlen zu müssen.
2 F(x) = 1, für x > L. Mehr wie L Tilgungsraten zahlt der Kreditnehmer natürlich nicht.
Zwischen x = 0 und x = L kennt man
den Verlauf von F nicht. Daher muß man für diesen Be-
reich Modellannahmen machen. Zwei einfache Modelle sollen diskutiert werden.
1. Modell
Es ist durchaus sinnvoll,
zunächst eine Gleichverteilung anzunehmen. Dies bedeutet praktisch,
daß der Kreditnehmer mit gleicher Wahrscheinlichkeit, während der gesamten
Laufzeit des Kre-
dits, nach N < L geleisteten Tilgungsraten, die weiteren Zahlungen einstellt.
Die Unabhängigkeit
dieser Wahrscheinlichkeit von N bedeutet praktisch, daß die Tatsache, daß der
Kreditnehmer nach
und nach die Raten R zahlt, keinen Einfluß auf seine Zahlungsfähigkeit hat.
Dies ist gerechtfertigt,
wenn der Kreditnehmer die Raten aus laufenden Einnahmen zahlt, und nicht etwa
aus einem festen
Fonds, der keine Zuflüsse hat. In diesem Fall wäre es ja aber auch unsinnig
einen Kredit aufzuneh-
men, da man das Geld ja schon auf der hohen Kante hat.
Für F(x) nehmen wir also
folgenden Verlauf an. Hierbei ist P0 die
Ausfallwahrscheinlichkeit des
Kredits, d.h. die Wahrscheinlichkeit, daß der Kreditnehmer nicht alle der L
Raten zurückzahlen
kann. Somit ist F(x) = 0 für x < 0 und F(x) = 1 für x > L, und F(x) = P0
dazwischen.
(2)
Wenn also der Kreditnehmer nach N < L Zahlungen
die weiteren Zahlungen einstellt , dann stellen
die restlichen L - N Zahlungen ein Verlustrisiko dar, das wie N ebenfalls eine
Zufallsvariable V(x)
darstellt. Für diese gilt
.
(3)
Hier ist x der Zeitparameter und [x] der ganze Teil
von x. Daraus ergibt sich für den Erwartungswert
für die Zufallsvariable V(x)
da nur das (Stieltjes-) Integral in der Mitte an den Sprungstellen einen Beitrag liefert.
Ein reichlich triviales Ergebnis, das man auch hätte
erraten können! Will man nun den Erwartungswert
von V als Risikoaufschlag auf die Tilgungsrate aufschlagen, so bekommt man eine
Tilgungsrate R', mit
.
Hieraus ist ersichtlich, daß bei diesem Modell der
Risikoaufschlag unabhängig von der Laufzeit ist.
Es gibt leider keine einfache Formel, um den entsprechenden Zinssatz z' zu der
Tilgungsrate R' zu be-
stimmen. Mit q' := (1 + z'/100) gilt aber
,
(5)
wie aus (1) ersichtlich ist.
Um aber ein gewisses Gefühl für die Änderung der
Zinssätze zu bekommen, kann man aus (5) den
Ausdruck
(6)
bilden. Hieraus kann man numerisch durch Einsetzen
der Werte von L, z und z' die zugehörigen Risiko-
wahrscheinlichkeiten P0 ermitteln. In der
folgenden Tabelle sollen exemplarisch einige dieser Werte näher
betrachtet werden.
In den Tabelleneinträgen sind die
Ausfallwahrscheinlichkeiten P0 angegeben,
wobei in den Zeilen
die Werte für gleichen Ausgangszinssatz z stehen, und in den Spalten die Werte
für gleichen er-
höhten Zinssatz z'.
Man sieht hieraus:
1 Ein ähnliches
Ausfallrisiko erzeugt bei kurzen Laufzeiten einen deutlich höheren
Zinsaufschlag,
als bei längeren Laufzeiten. Geht man nämlich
in einer Zeile horizontal weiter, dann sieht man,
daß die Risiken bei einer Laufzeit von 20
Perioden deutlich höher sein müssen, um den gleichen
erhöhten Zinssatz zu erzeugen, wie bei einer
Laufzeit von 10.
Dies entspricht
jedoch nicht immer der gängigen Praxis. Häufig werden bei längerfristigen
Kre-
diten höhere Zinsen veranschlagt, wie bei
kurzfristigen.
2 Die Tabelleneinträge
parallel zur Diagonalen fallen in Richtung des größeren Ausgangszins z.
Dies bedeutet, daß bei höherem
Ausgangszinssatz bereits ein geringeres Risiko zu einem er-
höhten Zinssatz z' führt, was natürlich
logisch ist. Dies gilt sowohl für kurze, als auch für lange
Laufzeiten.
Natürlich könnte man z' aus gegebenen L, z und P0
mit einem geeigneten Algorithmus numerisch be-
stimmen, wir wollen es aber bei den obigen Betrachtungen belassen.
2. Modell.
Man kann zum Beispiel auch annehmen, daß der
Kreditnehmer stille Reserven hat, die es ihm erlau-
ben, den Kredit dann immer noch eine gewisse Zeit zu bedienen, wenn er es aus
seinen laufenden Ein-
nahmen nicht mehr kann. Zum Beispiel könnte es sein, daß er einige
Wertgegenstände hat, die er im
Fall eines Liquiditätsengpasses - gegebenenfalls mit Verlust - veräußern
könnte. Diese Wertgegen-
stände wären dann für den Kreditgeber eine Art Sicherheit, daß für den Fall
der Zahlungsunfähigkeit
des Kreditnehmers noch eine gewisse Anzahl von Tilgungsraten bezahlt werden
könnten.
Sei k die Anzahl der Raten, die durch die Sicherheit
mit Wert W beglichen werden könnten. So daß
also gilt kR W
(k+1)R. Wir setzen L' := L - k. Damit ergibt sich für die Verteilungsfunktion
F(x)
der folgende Verlauf
.
Dies heißt, daß wenn der Kreditnehmer L' Raten
bezahlt hat, dann kann der Kredit voll bedient werden,
auch wenn der Kreditnehmer danach zahlungsunfähig wird. Lediglich die ersten L'
Raten sind unsicher.
Für die Zufallsvariable V(x), die das Ausfallrisiko darstellt gilt in diesem
Fall
.
Für den Mittelwert erhält man
Wiederum ein reichlich triviales Ergebnis, das man
ebenso hätte erraten können. Es zeigt, daß man bei
der Kreditvergabe den Veräußerungsgewinn der Sicherheiten schätzen muß, dann
die Anzahl der Til-
gungsraten zu bestimmen hat, die damit gezahlt werden können, um dann die
Laufzeit um diese Anzahl
zu kürzen. Mit der daraus resultierenden fiktiven Laufzeit L' geht dann die
Rechnung wie in Modell 1.
Beide vorstehenden Modelle setzen selbstverständlich voraus, daß das Risiko
eines Ausfalls nicht
von der Höhe der Raten abhängt!
III Anhang
1. Zu Formel (1).
Den Verlauf der Zahlungsrückflüsse kann man wie folgt notieren
Ende der Periode Zinsen Restschuld
1
Kq
S1 = Kq - R
2
S1q
S2 = S1q - R = Kq² - Rq - R
...
...
...
n
S(n-1)q Sn= Kq
- Rq
- Rq
-...- Rq
Hieraus und aus der Forderung Sn = 0 ergibt sich (1) für n = L.
2.
Zur Diskussion der Formeln (5) und (6) kann man die Funktion F(q,L) betrachten, mit
Hieraus ergibt sich z.B.
,
und daraus für 1
q, daß
.
Hieraus sieht man mit (1) , daß die Rate R bei
gleicher Kreditsumme und gleichem Zinssatz mit wachsen-
dem L abnimmt. Man hüte sich aber vor dem üblichen Slogan "bequeme Raten,
lange Laufzeit". Die Zins-
summe (nicht der Zinssatz) wächst mit L stark an!